AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

a. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegen-nahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

b. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechen-fehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

b.Alle Angebote gelten stets nur solange der Vorrat reicht. Wir sind dazu berechtigt, Bestellungen deren Menge den tatsächlichen Vorrat übersteigt auf die dann aktuell verfügbare Menge zu kürzen.

3. Lieferzeit und Lieferumfang

a. Von uns angegebene Lieferzeiten bzw. Abholzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden.

b. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreien Sendungen.

4. Verpackung und Versand

a. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer etc., spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, auf den Käufer über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. Alle Versandkosten gehen, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die individuell vereinbarte Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

5. Gewährleistung

a. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengen-lieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann.

b. Bei einem Mangel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Die Kosten der
Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis bzw. den ursprünglichen Werklohn abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

c. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

d. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

e. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung  ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-Fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von Virentests eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

f. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

a. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Transportschäden zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, das Gewicht und den äußeren Zustands des Paketes/einer Palette zu prüfen, bevor der Kunde den Erhalt des Paketes/der Palette quittiert. Beschädigungen des Paketes/der Palette müssen direkt auf der Rollkarte vermerkt werden. Ein allgemeiner Stempel "unter Vorbehalt nachträglicher Prüfung ange-nommen" hat laut den allgemeinen deutschen Spediteursverordnungen keinerlei rechtliche Gültigkeit. Wird ein Paketempfang ohne genauen, individuellen Vermerk quittiert, gilt dies als Quittung, so dass nachträgliche Reklamationen gegenüber dem Spediteur nicht mehr möglich sind. Dies gilt auch für solche Mängel uns gegenüber. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich und nach Kräften detailliert anzuzeigen. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition durchgeführt, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung der Ware unverzüglich bei diesen anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.

b. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7. Haftung

a. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungs-gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher uns gegenüber bestehender Verbindlichkeiten durch den Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die Ware sofort an uns oder einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige sind wir innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieses Schreibens berechtigt, das Kaufobjekt und mögliche andere Sicherheiten nach unserem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuer-gesetzes. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum - insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlag-nahmen - sowie von allen an unserem Eigentum eintretenden Schäden zu unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

b. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass der Betrag der vorausabgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt, einen darüber hinausgehenden Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach Auswahl des Sicherungsnehmers freizugeben.

c. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, zur Einziehung der Forderungen aus der ordnungsgemäßen
Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Käufers zum Weiterverkauf und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.

d. Der Käufer hat nicht das Recht, durch Abtretung über seine Forderungen aus der Weiterveräußerung zu verfügen. Unsere eigene Einziehungsbe-fugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

9. Zahlungsbedingungen

a. Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen grundsätzlich sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

b. Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte bzw. auf 20 % des Werklohns vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

c. Der Käufer darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforder-ungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen, die der Käufer gegen unsere Firma hat, ist ausgeschlossen.

d. Liegt ein Mangel der Kaufsache oder unserer Werkleistung vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern.

e. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszu-führen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

10. Werbung

a. Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung von uns auch per Telefax oder eMail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist nach unserer Wahl Coburg oder der Ort des Abnehmers. Gerichtsstand ist auch dann Coburg, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland herausverlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.

12. Teilnichtigkeit

a. Sollte eine Klausel dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige alsVertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer Weise denVertragszweck fördert.